INFORMATIONEN ZUM GLASFASERAUSBAU
Beim Breitbandausbau in Deutschland muss zwischen dem eigenwirtschaftlichen und dem geförderten Glasfaserausbau unterschieden werden:
- Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau investieren Unternehmen auf eigene Kosten in den Ausbau und profitieren von künftigen Gewinnen aus Verträgen mit Endkunden.
- Beim geförderten Ausbau zahlen Bund, Länder und Kommunen interessierten Unternehmen ein Zuschuss, um die Wirtschaftlichkeitslücke aus Investitionskosten und erwarteten (nicht auskömmlichen) Einnahmen zu schließen.
Bezogen auf die Gemeinde Nohfelden stellt sich die Situation wie folgt dar:
- Das Unternehmen „Deutsche Glasfaser“ (DG) baut in festgelegten Polygonen (Bereiche) eigenwirtschaftlich aus. Dies betrifft alle Gemeindebezirke außer Eiweiler und Anwesen außerhalb geschlossener Ortsbebauungen.
- Für Eiweiler und die nicht von der DG zu erschließenden Außenbereiche hat die Gemeinde Nohfelden bereits eine Förderzusage des Bundes über 5 Mio. € erhalten. In einem aufwendigen Verfahren wird die Wirtschaftlichkeitslücke ermittelt und ein Zuschlag erteilt.
EIGENWIRTSCHAFTLICHER AUSBAU
Bei Fragen zu Ihrem persönlichen Glasfaseranschluss wenden Sie sich bitte direkt an den Hausbegeher unter 01590 1194562.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich entweder per E-Mail (info@nohfelden.de) oder telefonisch an die Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Unternehmen Deutsche Glasfaser unter 02861 890 600.

GEFÖRDERTER AUSBAU
In der Gemeinde Nohfelden wurde der Breitbandausbau in den vergangenen Jahren und Monaten durch den geförderten und eigenwirtschaftlichen Ausbau verschiedener Tele-kommunikationsanbieter in vielen Bereichen vorangetrieben.
Allerdings ist der Gigabit-Ausbau nicht flächendeckend erfolgt bzw. bestätigt, sodass weiterhin unterversorgte Bereiche bestehen. Mit dem Ziel möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu einem leistungsfähigen Glasfaseranschluss zu ermöglichen, wurden durch eine Bestands- und Versorgungsanalyse unterversorgte Gebiete (ohne Glasfaseranschluss) identifiziert und ein Antrag auf Bundesfördermittel zur Unterstützung des Gigabitausbaus gestellt.
Von Juli bis September 2023 fand eine Markterkundung statt. Im Oktober 2023 wurde auf der Grundlage der Markterkundung ein Förderantrag beim Bund gestellt.
Am 19.12.2023 wurde vom Bund eine Zuwendung für Infrastrukturprojekte zum Breitbandausbau in vorläufiger Höhe von 3.500.000,00 € bewilligt.
https://aconium.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/breitbandfoerderung-gigabit/






