Seit einigen Tagen hat der Ausbau für das schnelle Glasfaser-Netz in der Gemeinde Nohfelden durch das Unternehmen Deutsche Glasfaser sowie dessen Partnerbetriebe begonnen. Aktuell wird in Eisen, Sötern und Nohfelden gearbeitet. Daher erreicht die Gemeindeverwaltung täglich eine ganze Reihe von Fragen über die verschiedensten Kanäle. An dieser Stelle werden wir deswegen in den kommenden Wochen immer wieder häufig gestellte Fragen beantworten.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich entweder per E-Mail (info@nohfelden.de) oder telefonisch an die Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Unternehmen Deutsche Glasfaser unter 02861 890 600.

Wie läuft der Ausbau? Wann erfahre ich mehr?

Derzeit laufen bereits die Arbeiten an der übergeordneten Infrastruktur, also an den Kabeltrassen zwischen den Ortsteilen bis hin zu den regionalen Schnittstellen, den sogenannten POPs, die in den Ortsteilen errichtet werden. Von dort laufen Trassen durch die Ortsteile über sog. Unterverteiler (DPs) bis hin zu den Hausanschlüssen. Diese Bauphasen verlaufen parallel. Gleichzeitig finden derzeit in vielen Ortsteilen die notwendigen Hausgebehungen statt, um den Kabelweg auf dem Privatgrundstück und den Ort der Hauseinführung zu klären. Auf die Begehungstermine wird per Einwurfschreiben oder per Telefon hingewiesen. Sollte niemand zu Hause sein, wird eine Handreichung eingeworfen und es besteht die Möglichkeit, einen Folgetermin zu vereinbaren. Die Gemeindeverwaltung hat das ausbauende Unternehmen noch einmal darauf hingewiesen, dass Hausanschlüsse erst nach der Begehung erfolgen dürfen.

Was passiert bei der Hausbegehung in meinem Haus?

Weil der Hausanschluss vollständig auf Glasfaser basiert, sind auch die Geräte im Hausinneren von besonderer Bedeutung. Damit das im Zuge der Aktivierung reibungslos verläuft, werden bei der Hausbegehung bereits die folgenden Standorte Geräte festgelegt:

  • Hausübergabepunkt (HÜP) – ein 16mm großes Loch, durch das das Kabel ins Hausinnere geführt wird.
  • Glasfaser-Teilnehmeranschluss (GF-TA) – hier wird das durch die Hauswand eingeführte Kabel angeschlossen. Der Ort kann frei gewählt werden, allerdings müssen im Hausinneren Leitungswege vorhanden sein.
  • Glasfaser-Modem (NT) – das Modem soll maximal 30-50 cm vom GF-TA entfernt sein und braucht Anschluss an eine 230V-Stromleitung.

Um all das zu klären, vereinbart der Baupartner von Deutsche Glasfaser einen persönlichen Termin mit Ihnen. Dies erfolgt telefonisch oder schriftlich im Vorfeld. In Ausnahmefällen kann der Termin auch spontan erfolgen, falls der Baupartner vor Ort noch freie Kapazitäten hat oder ein anderer Kunde kurzfristig abgesagt hat.

Die Gemeindeverwaltung hat in Abstimmung mit der Tiefbaufirma Geodesia GmbH sowie der Deutschen Glasfaser bei der Gemeindeverwaltung eine Namensliste hinterlegt. Im Zweifel kann die Gemeindeverwaltung telefonisch unter der Nummer 06852-8850(Telefonzentrale) kontaktiert werden um die Namen der Personen an der Haustür mit den Namen auf der Liste abzuklären!

So können sich Bürgerinnen und Bürger bei Bedenken erkundigen, ob die Personen im Zuge des Glasfaserausbaus mit Hausbegehungen betraut wurden.

Was hat es mit den Markierungen vor meinem Haus auf sich?

Vor vielen Häusern in der Gemeinde Nohfelden befinden sich bereits erste Markierungen auf den Gehwegen. Diese werden entweder im Vorfeld zu den Hausbegehungen durch die Deutsche Glasfaser bzw. die zuständige Verlegefirma Geodesia oder während der Begehungen aufgebracht. Zu unterscheiden sind:

 Roter Kreis vor Hausbegehungen: Bei Häusern mit einem Kreis werden im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes lediglich die Hausanschlussleitungen passiv verlegt, d.h. die Anlieger mit dieser Markierung auf der Straße haben sich zum Zeitpunkt der Markierung noch nicht für einen Glasfaseranschluss entschieden und bekommen daher nur eine Hausanschlussleitung bis zur Hauswand verlegt, sofern sie dies wünschen.

– Markierungen im Nachgang zur Hausbegehung: Alle weiteren Markierungen werden in der Regel von den Hausbegehern gemeinsam mit den angetroffenen Personen vorgenommen. Ein Punkt bedeutet dabei die geplante Lage des Leerrohrs oder des künftigen Glasfaseranschlusses, ein Pfeil bedeutet die geplante Trassenzuführung zu den Privathäusern.

Werden alle Haushalte ans Glasfasernetz angeschlossen? Muss ich das zulassen?

Zum 01. Dezember 2021 ist in Deutschland eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) in Deutschland in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält auch eine Duldungspflicht des Eigentümers nach § 134 Abs. 1 und 2 TKG. Dem ausbauenden Unternehmen, in unserem Fall der Deutschen Glasfaser, steht also im Grunde das Recht zu, Glasfaserkabel auf die Grundstücke der Anlieger bis zur Hauswand zu verlegen, soweit diese dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

Die Deutsche Glasfaser hat allerdings zugesichert, dass Bürgerinnen und Bürger, die keine passive Zuleitung zu Ihrem Privathaus möchten auch keinen Anschluss auf ihrem Grundstück verlegt bekommen. Hierzu ist eine Rücksprache mit dem Hausbegeher hilfreich. Bei weiteren Rückfragen steht die Deutsche Glasfaser telefonisch unter 02861 890 600 zur Verfügung.

Auf meinem Grundstück liegt ein Leerrohr. Kann es für den Hausanschluss genutzt werden?

Ob ein auf dem Grundstück bereits verbautes Leerrohr, das von außen ins Hausinnere führt, zum Hausanschluss genutzt werden kann, ist bei der Hausbegehung mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu besprechen. Hier geht es im Einzelfall darum, ob die Beschaffenheit des Rohrs, dessen Lage und der Hauszugang mit der Glasfaser-Technik und den Anforderungen an die Verkabelung im Hausinneren kompatibel sind.

Bei Fragen zu Ihrem persönlichen Glasfaseranschluss wenden Sie sich bitte direkt an den Hausbegeher unter 01590 1194562.