Bekanntmachung

Bildung von Wahlvorständen und dem Gemeindewahlausschuss

Für die am 09. Juni 2024 stattfindende Europa- und Kommunalwahlen wird das Wahlgebiet der Gemeinde Nohfelden für die Stimmabgabe in folgende Wahlbezirke aufgeteilt:
Bosen, Eckelhausen, Eisen, Eiweiler, Gonnesweiler, Mosberg-Richweiler, Neunkirchen, Nohfelden, Selbach, Sötern, Türkismühle, Walhausen und Wolfersweiler sowie drei Briefwahlbezirke für die Europawahl.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen ist für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu berufen, wobei die Mitglieder der Wahlvorstände zuständig für die Kommunalwahlen sowie auch für die Europawahl sind.

Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und mindestens weiteren drei Beisitzern (§ 5 Europawahlgesetz (EuWG) und § 9 Kommunalwahlgesetz (KWG)).

Der Gemeindewahlleiter beruft die Mitglieder der Wahlvorstände aus den Wahlberechtigten der Gemeinde unter Berücksichtigung rechtzeitig eingehender Vorschläge der in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen (§ 4 Europawahlordnung (EuWO) und § 9 KWG).

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als dem Vorsitzenden und mindestens vier von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzer, für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu bestellen. Mitglied des Gemeindewahlausschusses kann nicht sein, wer
Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist. Bei der Bestellung der Beisitzer und Stellvertreter hat der Gemeindewahlleiter rechtzeitig eingehende Vorschläge der in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen zu berücksichtigen
(§ 8 KWG).

Damit die Mitglieder der Wahlvorstände der einzelnen Wahlbezirke und die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses rechtzeitig berufen werden können, fordere ich hiermit sämtliche in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Vorschläge für die Bildung der Wahlvorstände sowie zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses bis spätestens 09. Februar 2024 beim Gemeindewahlamt einzureichen.

Nohfelden, 09.01.2024

Peter Rosenau
Gemeindewahlleiter