Auf die Änderungen macht Bürgermeister Andreas Veit aufmerksam: „In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilweise möglich ist, können Erziehungsberechtigte für ihre Kinder weiterhin eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die Anzahl der aufzunehmenden Kinder und der Kreis der berechtigten Eltern wurde vom Bildungsministerium ausgeweitet.“

Der Bedarf muss nachvollziehbar begründet werden. Voraussetzung ist daher, dass ein Antrag bei der Leitung der Kindertagesstätte gestellt wird. Sind in einer Familie beide Erziehungsberechtigten berufstätig, ist von beiden eine Arbeitgeberbescheinigung vorzulegen.

Ein Antragsformular und auch die Arbeitgeberbescheinigung erhalten Sie in ihrer Kita oder als Dokument zum Herunterladen auf unser Internetseite www.nohfelden.de unter der Rubrik „Rathaus & Service“ bei „Formulare, Richtlinien und Satzungen“ – „Kindertagesstätten“.

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