Gemeinsam mit der Landespolizei wird die Ortspolizeibehörde der Gemeinde ein besonderes Augenmerk auf Jugendliche und junge Erwachsene haben, sollten sich diese am 01. Mai auf den Weg zum Bostalsee machen.

Die Nichteinhaltung des Abstandsgebotes (in Gruppen) und die Bildung von Ansammlungen stellen einen klaren Verstoß gegen die Verordnung zur Eindämmung der Coronapandemie dar und werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet. Wird Anordnungen der Ordnungskräfte nicht Folge geleistet, stellt dies eine Straftat gemäß Infektionsschutzgesetz dar und wird verfolgt. Die Polizei ist mit den notwenigen Kräften auf den Wegen zum See und am See unterwegs.

Dazu Bürgermeister Andreas Veit: „Ich appelliere vor allem an die Vernunft der Eltern, ihre Kinder auf die besondere Situation hinzuweisen, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.“

Der Landkreis als Träger des Freizeitzentrums Bostalsee teilt mit: Die Zufahrten und Parkplätze am Bostalsee bleiben wegen der geltenden Ausgangsbeschränkungen weiterhin gesperrt, alle gastronomischen Betriebe, Freizeitmöglichkeiten und Toiletten sind geschlossen.