Als Betreiber von Abwasserkanälen sind die Gemeinden nach der geltenden Gesetzeslage (u. a. Wasserhaushaltsgesetz, Saarländisches Wassergesetz) verpflichtet die Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte bei der (indirekten) Einleitung von nicht häuslichen Abwässern aus Gewerbebe-trieben sicherzustellen. Dazu führt die Gemeinde ein sogenanntes Indirekteinleiterkataster, das in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren ist. Für die nun anstehende Aktualisierung wurde das Ingenieurbüro Leibfried aus Eppelborn beauftragt, die Abwassersituation der Gewerbebetriebe zu erfassen. Alle in Frage kommenden Betriebe erhalten zeitnah von der Gemeinde eine Aufforderung zur Eigenerklärung mittels Erfassungsbogen.

Bei der Bearbeitung der Erfassungsbögen steht den betroffenen Betrieben das Ingenieurbüro Leib-fried, Koßmannstraße 1, 66571 Eppelborn, beratend zur Verfügung.(Hinweis: Als Indirekteinleitung versteht man alle nicht häuslichen Abwässer, die über eine Behand-lungsanlage (indirekt) in ein Gewässer eingeleitet werden)