Hitze und Trockenheit machen unseren Gewässern sowie ihren Bewohnern auch jetzt noch schwer zu schaffen. Ich bitte alle Gartenbesitzer und Gewässeranlieger unserer Gemeinde, das Wasser im Bach zu lassen und nicht in größeren Mengen zum Gießen oder evtl. sogar zum Auffüllen des Gartenteichs zu benutzen.
Nach der starken Sommerhitze führen unsere Gewässer nur wenig Wasser. Durch das Abschöpfen sind vor allem kleinere Fließgewässer von Austrocknung bedroht, in der Folge sterben Fische, Krebse und andere Wasserorganismen.
Das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern sind Benutzungen nach § 9 Wasserhaushaltsgesetz. Diese Benutzungen eines Gewässers sind genehmigungspflichtig; Genehmigungsbehörde ist die Untere Wasserbehörde beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Saarbrücken.
Eine Ausnahme bildet der sogenannte Gemeingebrauch nach § 22 Saarländisches Wassergesetz in Verbindung mit § 25 Wasserhaushaltsgesetz. Danach darf jedermann natürliche oberirdische Gewässer – mit Ausnahme von Talsperren und Rückhaltebecken – zum Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen oder Schöpfen mit Handgefäßen nutzen.
Es ist zulässig die Gießkanne oder Eimer am Gewässer aufzufüllen, weil die Regenwassertonne leer ist. Es ist aber nicht erlaubt, einfach eine Tauchpumpe in den Bach zu hängen, um damit Wasser abzupumpen. Dafür braucht es zumindest einer Genehmigung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutzes. Im Falle einer Nichtbeachtung/bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.