Folgende Unterlagen sind zur Beantragung mitzubringen:
- Geburtsurkunde oder alter Kinderausweis
- aktuelles biometrisches Passfoto nicht älter als 6 Monate (unabhängig vom Alter des Kindes)
- Unterschriften beider sorgeberechtigter Elternteile (Eine entsprechende Erklärung von dem Elternteil, dass nicht persönlich mit dem Kind beim Bürgerbüro vorspricht, ist mitzubringen.)
Download Einverständnis Beantragung BPA Minderjähriger
- Bei Getrenntleben der Eltern oder bei geschiedenen Ehen bitte im Bürgerbüro nachfragen (Tel. 06852/885-114 oder -112)
- Weiterhin werden die Augenfarbe und die Größe des Kindes benötigt.
- Kinder ab 10 Jahren müssen persönlich anwesend sein um Ihren Kinderreisepass zu unterschreiben.
Der Kinderreisepass wird bei Vorliegen aller Unterlagen direkt vor Ort ausgestellt.
Die Gültigkeit beträgt ab Januar 2021 nur noch 12 Monate.
Wird ein Dokument gewünscht, dass mehrere Jahre gültig ist so ist ein regulärer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Der Kinderreisepass kann vor Ablaufdatum verlängert (12 Monate) werden. Benötigt werden:
- ein biometrisches Passbild,
- Einverständniserklärung der Eltern
- ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder Ihren Kinderreisepass selbst unterschreiben.
Gebühren für den Kinderreisepass
- 13,00 EUR
Gebühr für Verlängerung
- 6,00 EUR