Die Beantragung kann nur persönlich unter Vorlage des Personalausweises beim Bürgerbüro erfolgen.
Die Auskunft ist für verschiedene Belegarten möglich.
- Belegart 1 (Auskunft an eine Privatperson): Die Zustellung erfolgt direkt an die Adresse des Antragstellers.
- Belegart 9 (Auskunft an eine Behörde): Die Zustellung erfolgt direkt an eine Behörde. Mitzubringen sind die komplette Adresse der Behörde und evtl. Verwendungszweck mit Aktenzeichen.
Gebühr:
- 13,00 EUR