Ein Führerschein ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt.
Die Führerscheinstelle der Gemeinde Nohfelden ist für die Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umschreibung ausländischer Führerscheine und den Umtausch zuständig. Auch im Falle eines Verlustes oder Diebstahls ist die Gemeinde für die Ausstellung eines neuen Führerscheins zuständig.
Bei Entzug des Führerscheins ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel zuständig.
Führerscheine müssen persönlich beantragt werden.
Eine Diebstahlanzeige muss bei der Polizei erstattet werden.
Eine Verlustanzeige wird direkt bei der Führerscheinstelle erstattet und eidesstattlich versichert.
Für eine Verlust- oder Diebstahlanzeige des Führerscheins sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Gültiger Ausweis
- 1 biometrisches Passbild
- Bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige von der Polizei
- Bei Verlsutanzeige: Wird von der Führerscheinstelle erfasst
- Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde wenn dies nicht die Gemeinde Nohfelden war
Gebühren für die Ausstellung eines neuen Führerscheins:
- 35,50 EUR
Zusätzlich anfallende Gebühren:
- 30,70 EUR
für die Eidesstattliche Versicherung bei Verlust