Ein Führerschein ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt.
Klasse C
Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer)
Klasse D
Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer)
Die Führerscheinstelle der Gemeinde Nohfelden ist für die Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umschreibung ausländischer Führerscheine und den Umtausch zuständig. Auch im Falle eines Verlustes oder Diebstahls ist die Gemeinde für die Ausstellung eines neuen Führerscheins zuständig.
Bei Entzug des Führerscheins ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel zuständig.
Führerscheine müssen persönlich beantragt werden.
Für die Ausstellung des Führerscheins sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Gültiger Ausweis
- Aktueller Führerschein
- Aktuelles Biometrisches Passbild
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Gutachten
- ggf. aktuelle Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Ausbildung
- Berufsfahrerqualifikation bei Güterkraftverkehr
- Zusätzlich bei Klasse D – Leistungstest (Arbeitsmedizinisches Gutachten)
Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins:
- 43,90 EUR