Da seit dem 16. März die Kindertagesstätten und Schulen nicht mehr geöffnet sind, hat die Landesregierung beschlossen, dass Eltern auf Antrag die Kindergartengebühr für den Monat April nicht zahlen müssen.

Das gilt auch bezüglich der Gebühr für die Nachmittagsbetreuung in der Schule (Freiwillige Ganztagsschule). Die Gemeinde wird die Eltern, deren Kinder die vier kommunalen Kindertagesstätten besuchen, in einem persönlichen Schreiben über das weitere Prozedere informieren.