Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Bundestagswahl sind zwischenzeitlich allen Wahlberechtigten zugestellt worden. Für die Beantragung von Wahlscheinen sowie die Briefwahl vor Ort ist das Wahlamt ab sofort zu folgenden Zeiten geöffnet:
· Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr
· Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
· Donnerstag, 13. Februar zusätzlich von 15:00 bis 18:00 Uhr
· Samstag, 15. Februar zusätzlich von 08:00 bis 12:00 Uhr
· Freitag, 21. Februar zusätzlich von 12:00 bis 15:00 Uhr
Das Wahlamt befindet sich im Alten Amtshaus gegenüber dem Rathaus in Nohfelden, Am Burghof 6.
Wegen einer Schulungsveranstaltung öffnet das Wahlamt am Montag, dem 17. Februar 2025, erst um 09:00 Uhr.
Die Verwaltung bietet zusätzlich allen Wahlberechtigten die Möglichkeit online die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierzu einfach den QR-Code auf der Vorderseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes scannen oder den entsprechenden Online-Antrag auf der Homepage der Gemeinde Nohfelden, www.nohfelden.de (Startseite) ausfüllen.
Hinweise zur höchstpersönlichen Ausübung des Wahlrechts bei der Briefwahl:
Jede/r Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht – auch bei der Briefwahl – nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der/des Wahlberechtigten ist unzulässig.
Wählerinnen oder Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer des/der Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der/des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.
Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Ein/e blinde/r oder sehbehinderte/r Wähler/in kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen, die von den Blindenverbänden kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen ist die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht. Dies dient dem richten Anlegen der Stimmzettelschablone. Auskünfte zu Stimmzettelschablonen erhalten sie unter der Telefonnummer 0681 / 81 81 81.