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Rathaus und Service
Kompostieranlage Nohfelden

Benutzungsordnung für die gemeindeeigene Kompostieranlage

1. Öffnungszeiten

Die Kompostieranlage unterhalb der Peiffers Mühle ist für die private Nutzung von März bis November geöffnet und zwar

mittwochs:
März und Oktober von 16:00 bis 18:00 Uhr
April bis September von 16.00 bis 19.00 Uhr
November bis Februar geschlossen

samstags:
März bis November von 11:00 bis 15:00 Uhr
Dezember bis Februar geschlossen

2. Was darf angeliefert werden?

Angenommen werden alle im Gebiet der Gemeinde Nohfelden anfallenden, kompostierfähige Grünabfälle ( auch Rasenschnitt ) sowie Baum- und Heckenschnitt bis 10 cm Durchmesser

3. Was ist ausgeschlossen?

Nicht zugelassen sind: Wurzelstöcke, Baumstämme, Bretter, organische häusliche Abfälle, Stalldung, Fäkalien, Klärschlämme, Papier- und Kartonagen, Erden jeder Art und alle nicht verrottbaren Materialien sowie Baustoffe.

4. Was kostet die Benutzung?

Anlieferung von Grünschnitt durch Privatpersonen bis 1 m³ 1,50 €
ab 1 m³ jeder weitere angefangene m³ 1,50 €
Anlieferung durch gewerbliche Betriebe pro angefangenem m³ 3,00 €
Abgabe von Kompost bis 0,5 m³ 3,00 €
ab 0,5 bis 1 m³und jeder weitere angefangene m³ 5,00 €
Abgabe von Kompost für gewerbliche Nutzung 15,00 €
Jahreskarte 10,00 €

5. Verhalten und Aufsicht auf der Kompostieranlage

Betreten, Benutzen und Befahren der gemeindeeigenen Kompostieranlage und der Zu- und Abfahrtswege haben mit der für solche Anlagen gebotenen Vorsicht zu geschehen. Fahrzeuge müssen im Schritttempo mit besonderer Aufmerksamkeit geführt werden.
Im Übrigen haben sich alle Benutzer der Kompostieranlage so zu verhalten, dass keine Störungen auftreten. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

6. Haftung

Die Haftung der Gemeinde Nohfelden für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dies gilt auch für Schäden, die auf unerlaubte Handlung gemäß § 823 ff BGB beruhen.

Andreas Veit, Bürgermeister